Anforderungen:
- Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss als Bachelor der Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Abschluss als
- Diplom-Sozialarbeiter/-pädagoge mit staatlicher Anerkennung oder Abschluss als Diplom-Pädagoge, sofern berufliche Erfahrungen in der Tätigkeit eines Sozialpädagogen bzw. eines Sozialarbeiters mit staatlicher Anerkennung vorliegen
- Grundlegende Rechtskenntnisse insbesondere in folgenden Bereichen:
· Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
· Familienrecht (BGB)
· Familienverfahrensgesetz (FamFG)
· Jugendgerichtsgesetz (JGG)
· Strafgesetzbuch (StGB)
· Rehabilitations- u. Teilhabegesetz (SGB IX) - Fundiertes Fachwissen im Pflegekinderdienst ist
wünschenswert - Bereitschaft zur Teamarbeit und Teamfähigkeit mit
Sozialarbeitern und Verwaltungsfachleuten - Selbstständigkeit, Organisationsvermögen, Flexibilität
- Durchsetzungsvermögen und Belastbarkeit
- EDV-Kenntnisse
- Führerschein Klasse B und Nutzung eines privaten PKW für Dienstfahrten
- Mitarbeit in der Rufbereitschaft nach dem SGB VIII